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Immobiliengutachter Mainz | Immobilien-Sachverständigenbüro | Alexander Kurz

Qualifiziert werten, unabhängig bewerten!

 

Immobiliengutachter Mainz

 

Unsere Dienstleistung für Sie:
Eine neutrale und unabhängige Bewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks.

 

• Wir Erstellen Verkehrswertgutachten und einfache Kurzgutachten für private Auftraggeber!

 

Was ist der Verkehrswert und wie berechnet sich ein Gutachten?

Ausgangspunkt ist die Legaldefinition des § 194 BauGB, wonach der Verkehrswert (oder Marktwert) durch den Preis bestimmt wird, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
 
Hierzu schreibt die ImmoWertV bestimmte Wertarten und -verfahren (Vergleichswertverfahren gemäß § 15 ImmoWertV, Bodenwert/Sachwert/Sachwertverfahren § 16 ImmoWertV und Ertragswert/Ertragswertverfahren gemäß § 17 ImmoWertV) vor und sorgt hierdurch für einheitliche Berechnungsmethoden.
Zu bewerten sind die Grundstücke (excl. Erbbaurechte) mit Gebäuden einschließlich Zubehör und wesentliche Bestandteile.
 
Die Wertermittlungsrichtlinien bieten eine Grundlage für die Ermittlung von Grundstückswerten durch die Gutachterausschüsse.
Diese sind auch für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig.
 
Aus dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert (oder auch Marktwert genannt) dürfen Kreditinstitute den bankinternen Beleihungswert und hieraus die Beleihungsgrenze und den Beleihungsauslauf ableiten. Diese Wertkonventionen spielen bei der Beleihung von Immobilien im Rahmen der Immobilienfinanzierung die entscheidende Rolle bei der Festlegung des maximalen Kreditbetrags. Beim Beleihungswert handelt es sich um den Wert einer Kreditsicherheit (z. B. einer Immobilie), der langfristig mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Dieser unterliegt aufgrund der langfristigen Perspektive deutlich geringeren Schwankungen als andere gängige Formen der Immobilienwertermittlungsverfahren.
 

Immobilien Gutachter Mainz

Sie benötigen einen Sachverständigen:

• zur Wertermittlung vor dem Kauf oder dem Verkauf einer Immobilie
• zur Wertermittlung für eine Erbschaftsregelung
• zur Wertfeststellung der Veranlagung gegenüber dem Finanzamt
• als fachliche Begleitung, wenn Sie ein interessantes Objekt besichtigen möchten
• zur Beweissicherung, Dokumentation oder Abnahme von Neubauten und anderen Objekten
• bei Bauschäden, Baumängeln oder Wasserschaden am Gebäude.

 

Was können wir bewerten?

• Ein- und Zweifamilienhäuser
• Eigentumswohnungen, Teileigentume
• Mehrfamilienhäuser, Hochhäuser
• Gewerbeimmobilien
• Hallen, Lagerhallen, Produktionshallen, Sporthallen usw.
• freie Grundstücke (WA,GE,MI, auch Freizeitgr. u. Ackerland)
• Garagen und andere Freiflächen
• Mieten, Pachten oder Dienstbarkeiten

 

Ihre Vorteile:

• kurzfristige Termine und schnelle Bearbeitung
• kompetente und ausführliche Beratung
• mit einer unabhängigen Wertermittlung stärken Sie Ihre Verhandlungsposition gegenüber Käufern, Verkäufern, Banken, Versicherungen oder dem Finanzamt
• zuverlässige Bewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV BGBl. I S. 639)

 

Zufriedene Auftraggeber:

• Privatpersonen
• Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten
• Versicherungen
• Banken

 

 

 

Alexander Kurz
Unabhängiger Sachverständige für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Sachverständigenbüro A.KurzImmobilien Gutachter Wiesbaden

Hauptstrasse 131
55246 Mainz-Kostheim

Mo.-Fr. 08:00 – 18:30 Uhr
Sa. 08:00 – 15:00 Uhr

 

Referenzen / erstellte Gutachten:

 

 

Hausverwaltung in Mainz

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